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Erbfolge, Erbschaften, Testamente, Übergabsverträge und Unterhalt auf Lebenszeit

O dednem pravu

Erbfolge, Erbschaften, Testamente, Übergabsverträge und Unterhalt auf Lebenszeit sind im Erbrecht geregelt.Das Erbrecht umfasst Rechtsgeschäfte zur Lebenszeit, womit die Mandanten  bestimmte Auswirkungen im Todesfall und auch sonstige Verhältnisse erwirken möchten.Mandanten benötigen im Zusammenhang mit dem Erbrecht üblicherweise Erläuterungen zu den Verwicklungen im Zusammenhang mit Pflichtteilen und Pflichtteilsberechtigten, zur Aussonderung von Vermögen aus dem Erbe, zu testamentarischen Schenkungen, eigenhändigen testamentarischen Schenkungen und Ähnlichem.

In den Rahmen des Erbrechts gehören auch Fragen im Zusammenhang mit der Erbunwürdigkeit, Erbsentfertigung, Erbsverzicht und natürlich die Anrechnung von Geschenken in den Erbteil.Wir bieten den Mandanten Rechtshilfe auch im Zusammenhang mit der Enterbung und Schenkungsverträgen sowie deren Auswirkungen auf die Erbfolge.Die Rechtshilfe ist insbesondere willkommen bezüglich der Auswirkungen, der Sinnhaftigkeit (Rechtmäßigkeit im Sinne der Gültigkeit des jeweiligen Vertrags, des Testaments oder einer sonstigen Schenkung) und Sicherstellung des Nutzenvorteils bei Schenkungen bezüglich Übergabs- und sonstigen Verträge für den Todesfall, denn Mandanten fühlen sich in der Rechts- und Gerichtspraxis nicht selten zu wenig über deren Rechte sowie über die Pflichten sowohl des Schenkungsgebers bzw. des Erblassers als auch des Beschenkten bzw. des Schenkungsnehmers aufgrund einer sonstigen Rechtsgrundlage informiert.

Spezielle Beachtung bei der Vorlage von juristischen Ratschlägen widmet der Rechtsanwalt auch den Verträgen – den Schenkungen für den Todesfall (deren Vertrag zwar in Form eines Notariatsakts abgeschlossen wird) und den gewöhnlichen Geschenken, bezüglich derer gilt, dass diese auf den Erbteil des jeweiligen Erben angerechnet werden, es sei denn die Vertragsparteien haben im Einzelfall eine gesonderte Vereinbarung getroffen.Zu den Fragen des Erbrechts gehört auch die Frage der Berechnung des Erbanteils sowie die Erbfolgenordnung, Anrechnung, Zuwachs, Zustehung, Substitution, Vermächtnis und ähnliche erbrechtliche Institute, die den Mandanten nicht selten Verständnisschwierigkeiten verursachen.Der Rechtsanwalt wird Sie auf alles Erwähnte auch hinweisen.

Der Rechtsanwalt kann Sie in dem Nachlassverfahren und in dem Streitverfahren zum Zwecke der Feststellung des Vorliegens eines Erbrechts oder des Umfangs des Vermögens des Erblassers vertreten.Ferner kann der Rechtsanwalt auch Verträge, Anträge, Beschwerden, Einschätzungen und sonstige Dokumente vorbereiten, die zur Regelung von Nachlass- und Erbschaftsverfahren sowier Erbschaftsverhältnisse erforderlich sind.


Siehe auch:

Arbeitsverhältnisse - Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Entschädigungen, Vergleiche und Versicherungsleistungen
Erbfolge, Erbschaften, Testamente
Familienrecht und familiäre Verhältnisse
Gerechte Entschädigung für Unglücksfälle und Unfälle
Handelsrecht
Insolvenzrecht – Konkurs und Zwangsvergleich
Mediation, Vergleich und Streitschlichtung
Öffentliche Aufträge und öffentlich-private Partnerschaft
Ordnungswidrigkeiten – Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechte der Ausländer, der Personenstände und der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
Sachenrecht – Immobilien- und Mobilienrecht
Schutz von Warenzeichen, Mustern, Lizenzen, Modellen
Sozialschutz und Rechte
Status und Regelung von Nichtregierungsorganisationen
Steuern, steuerliches Verfahrensrecht, materielles Recht, Steuerprüfungsverfahren und Transferpreise
Strafrecht und Strafverfahren
Urheberrecht – Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Vollstreckung und Sicherstellung