Sachenrecht – Immobilien- und Mobilienrecht

Die rechtliche Regelung von Immobilien ist für die Meisten von essentieller Bedeutung, denn diese greift in eines der letzten „absoluten“ Rechte ein, die wir gegen Dritte haben.Gleichzeitig ist das Sachenrecht für den Großteil von uns mit der Intimität unseres Zuhauses verbunden, denn dabei handelt es sich üblicherweise um eine Immobilie, in der wie leben, und um Mobilien, die wir in unserer Freizeit verwenden, wenn wir eine hohe Stufe der Privatsphäre und der Ruhe erwarten.Die Rechtsordnung beschränkt den Eigentümer (den Inhaber des Zuhauses) bei seiner Vollziehung des Eigentumsrechtes, indem er verpflichtet ist, zahlreiche Vorschriften zu berücksichtigen, die in den Umweltschutz, den Schutz des Raums oder den Schutz der zwischennachbarlichen Beziehungen ausgerichtet sind.
Deshalb passiert es ungeachtet der ausschließenden Natur des Eigentumsrechts häufig, dass für die oder andere Verfügung über das Eigentum (z.B. Bau, Verbesserung, Parzellierung, Kommassation, Zweckwechsel der Nutzung, Verkauf bzw. Kauf, Dienstbarkeit, sachliche Belastung, Baurecht, Pachtung, Verpfändung u. Ä.) die Zustimmung eines Trägers der öffentlichen Befugnisse erforderlich ist, gelegentlich (zum Zwecke der ruhigen Nachbarschaftsbeziehungen bzw. der Rechte der Öffentlichkeit auf Mitwirkung an der Entscheidung über Umweltangelegenheiten) die Zustimmung der Nachbarn bzw. der betroffenen Parteien.
Sachenrecht – das Recht von (Im-)mobilien, Wohnrecht, das Recht der Regelung von Miteigentumsverhältnissen sowie von Verhältnissen gegenüber beweglichen Sachen (Fahrzeugen, Maschinen, Ausrüstung u. a.), Schutz der Dienstbarkeit, des Eigentumsrechts, Recht auf Emissionen, sachlichen Nießbrauch, Pfandrechte, Grundschuld
Im Rahmen des Immobilienrechts behandeln wir auch die Problematik der Dienstbarkeiten, der Ersitzung oder von Grundpfandrechten bzw. der Grundschuld.Bei Bedarf arbeiten wir auch mit externen Mitarbeitern aus dem Bereich der Städtebauplanung (der Raumordnungsplanung) und dem vermessungstechnischen Fachbereich zusammen.Das Immobilienrecht ist somit ein Segment des Wohnungsrechts, des Dienstbarkeitsrechts, des Emissionsrechts, der Rechtsordnung des sachlichen Nießbrauchs, des Pfandrechts, der Grundschuld und der unterschiedlichen treuhänderischen Verhältnisse.
Das Wohnungsrecht ist unmittelbar mit der Rechtslage der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung von Mehrfamiliengebäuden, der Aufteilung von Kosten und zwischennachbarlichen Beziehungen.Nötigenfalls bereiten wir ein Rechtsgutachten aus dem Bereich des Wohnungsbesitzes, der Übertragung des Eigentumsrechts, der nachbarlichen Symbiose, der Rechtmäßigkeit der Hausordnung und dergleichen vor oder wir bereiten die entsprechenden Anforderungen und Klagen vor.
Wertpapiere
Wertpapiere und Investitionen sind das Getriebe der Wirtschaftsentwicklung, weswegen das Land versucht, Unstimmigkeiten am Markt mittels verschiedener Vorschriften zur Regelung der Funktionstätigkeit an der Börse und außerhalb der Börse sowie die Rechte und Pflichten der Investoren einzuschränken.Die Beratungsleistung aus dem Bereich von Wertpapieren, Börsen und Investitionen umfasst unterschiedliche interdisziplinäre Beurteilungen von konkreten Ereignissen (Transaktionen bzw. Geschäften).
Das Baurecht umfasst die Rechtsverhältnisse in Verbindung mit der Tätigkeit des Bauwesens, insbesondere die Rechte, Pflichten und Verantwortungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sowie dem Auftragnehmer und dem Subunternehmer, gelegentlich auch die Rechte und Pflichten zwischen dem Auftraggeber und den Subunternehmern.Das Baurecht befasst sich, wie der Name bereits sagt, mit dem Bauwesen, dem Bau von Gebäuden, Objekten und der sonstigen Infrastruktur, deren Instandhaltung, Erneuerung, Sanierung, Fertigstellung des Baus, den Änderungen ihres (geschäftlichen oder privaten) Zwecks sowie der Erwirkung der entsprechenden Unterlagen für die Errichtung, Wartung, Erneuerung und Ähnliches.Die Grundlage für die Regelung der Verhältnisse ist im Bauvertrag, die restlichen Bereiche sind durch zahlreiche andere Gesetze, Vorschriften und technische Normen gedeckt, die die Experten des Fachbereichs zu Pflichthandlungen verpflichten, die keinen Raum für Fehler zulassen.
Siehe auch:
Arbeitsverhältnisse - Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Entschädigungen, Vergleiche und Versicherungsleistungen
Erbfolge, Erbschaften, Testamente
Familienrecht und familiäre Verhältnisse
Gerechte Entschädigung für Unglücksfälle und Unfälle
Handelsrecht
Insolvenzrecht – Konkurs und Zwangsvergleich
Mediation, Vergleich und Streitschlichtung
Öffentliche Aufträge und öffentlich-private Partnerschaft
Ordnungswidrigkeiten – Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechte der Ausländer, der Personenstände und der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
Sachenrecht – Immobilien- und Mobilienrecht
Schutz von Warenzeichen, Mustern, Lizenzen, Modellen
Sozialschutz und Rechte
Status und Regelung von Nichtregierungsorganisationen
Steuern, steuerliches Verfahrensrecht, materielles Recht, Steuerprüfungsverfahren und Transferpreise
Strafrecht und Strafverfahren
Urheberrecht – Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Vollstreckung und Sicherstellung