Handelsrecht

Das Handels- und Statusrecht regelt die Rechtslagen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.), der Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (d.n.o.), der Aktiengesellschaft (d.d.), der Kommanditgesellschaft (k.d.), der Kommanditaktiengesellschaft (k.d.d.) und teilweise auch des selbstständigen Einzelunternehmers, die zum Zweck der Erwirtschaftung eines Gewinns (Durchführung des Dienstleistungs- und Warenverkaufs) auf dem Markt auftreten.Dies ist auch der wesentliche Unterschied zu den privaten Nichtregierungsorganisationen, die Nichtprofit-Organisationen darstellen (z.B. Vereine, Anstalten), deren Hauptausrichtung und Zweck nicht die Erwirtschaftung eines Gewinns ist.
Das Handels- und Statusrecht ist größtenteils (systemtechnisch) mit dem slowenischen Gesetz über die Wirtschaftsgesellschaften (ZGD) geregelt.Die Materie des Handels- und Statusrechts ist auch mit den sonstigen unterschiedlichen Gesetzen ergänzt, beispielsweise mit dem Gesetz über das Geschäftsregister Sloweniens (ZSreg), dem Gesetz über das Gerichtsregister (ZSReg), dem Konsumentenschutzgesetz (ZVPot), dem Gesetz über das unterstützende Umfeld für das Unternehmertum (ZPOP), sowie zahlreichen sonstigen Gesetzen, Verordnungen, Regelwerken.Das Wesentliche des Handels- und Statusrechts ist (zumindest für das Entstehen der Organisation – d.h. der Wirtschaftsgesellschaft laut dem slowenischen Gesetz über die Wirtschaftsgesellschaften (ZGD-1)) die Eintragung ins Geschäfts-/Firmenregister und damit (folglich) die Erwirkung der Rechtspersönlichkeit, die sich von den eigentlichen Gründern (also den Gesellschaftern) sowohl nach dem Vermögen als auch nach der Haftung für die Verbindlichkeiten unterscheidet (bei einer GmbH (slow.: d.o.o.) vollkommen, bei einer Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (slow.: d.n.o.) eine teilweise – subsidiäre Haftung der Gesellschafter) sowie den Rechten, die sie im Zusammenhang mit diesem Vermögen wahrnehmen können.Die Rechtshilfe und die rechtlichen Ratschläge aus dem Bereich des Handels- und Statusrechts umfassen alle Aspekte, Weisen und Techniken, die durch das Handels- und Statusrecht ausdrücklich oder implizit zulässig oder gestattet sind.
Handelsrecht – Gründung von Wirtschaftsgesellschaften, Verwaltung, Wirtschaftsprüfung der Geschäftstätigkeit, Due Diligences, Vertragsrecht und Regelung der wirtschaftlichen und Schadenshaftung
Ein wesentlicher Teil des Zyklusses einer wirtschaftlichen Entwicklung sind auch verschiedene Fusionen, Spaltungen und Übernahmen seitens anderer Gesellschaften.All dies wird versucht seitens des Staates einzuschränken, damit dadurch keine unterschiedlichen negativen Auswirkungen auf die Marktverhältnisse eintreten.Die juristische Beratung aus dem Bereich der Übernahmen, Verschmelzungen und Spaltungen umfasst unterschiedliche rechtliche Expertisen, Rechtshilfe für den Auftraggeber sowie die Vertretung vor Gerichts- und Verwaltungsorganen.Zum Zwecke der Beurteilung, ob es sich um einen Wirtschaftsvertrag handelt, reicht die Information häufig nicht aus, dass die Parteien Wirtschaftsgesellschaften sind, sondern es wird auch beurteilt, ob der Vertrag wirtschaftlichen Charakter hat.Somit gelten als typische Wirtschaftsverträge der Lizenzvertrag, der Vertrag über das Geschäftsleasing (Operating Leasing), der Vertrag über das Finanzleasing (Financial Leasing), der Werkvertrag, der Vertretungsvertrag, der Handelsvertretungsvertrag u. Ä.
Das Handelsvertragsrecht verzeichnet in der Vertragsrechtbranche die schnellste Entwicklung, denn die Praxis erfordert eine Vielzahl an verschiedenen Vertragsarten, die entweder den Vertragsgegenstand, die Erfüllungs- und Gewährleistungsmöglichkeiten ändern, oder sonstige geänderte Rechte und Pflichten der Vertragspartner mit Bezug auf die bestehenden allgemeinen Vertragsmuster anbieten.Das Gastronomie- und Tourismusrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Verbrauchern und den Anbietern von Gastronomie- und Tourismusdienstleistungen.Zugleich regelt es auch einige Bereiche der Beziehungen innerhalb der Branche des Gaststättengewerbes und des Fremdenverkehrs.Neben den angeführten Bereichen umfasst das Gastronomie- und Tourismusrecht auch die staatliche Intervention im Bereich des Angebots an Dienstleistungen, Haftungen, Verbraucherrechten und Ähnliches.
Das Gewerberecht umfasst zahlreiche Vorschriften zur Regelung des Beginns, der Funktionstätigkeit und der Schließung von Gewerbeorganisationen.Das Unternehmensrecht umfasst zahlreiche Verwaltungsvorschriften zur Regelung des Beginns, der Funktionstätigkeit und der Schließung von Unternehmen als Geschäftsentität.Die juristische Beratung aus dem Bereich des Gewerbe- und Unternehmensrechts umfasst insbesondere Rechtshilfe und Ratschläge bezüglich einer konkreten Situation, die Erstellung von juristischen Dokumenten und Schriftstücken, die Vertretung vor Gerichts- und Verwaltungsorganen.
Siehe auch:
Arbeitsverhältnisse - Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Entschädigungen, Vergleiche und Versicherungsleistungen
Erbfolge, Erbschaften, Testamente
Familienrecht und familiäre Verhältnisse
Gerechte Entschädigung für Unglücksfälle und Unfälle
Handelsrecht
Insolvenzrecht – Konkurs und Zwangsvergleich
Mediation, Vergleich und Streitschlichtung
Öffentliche Aufträge und öffentlich-private Partnerschaft
Ordnungswidrigkeiten – Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechte der Ausländer, der Personenstände und der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
Sachenrecht – Immobilien- und Mobilienrecht
Schutz von Warenzeichen, Mustern, Lizenzen, Modellen
Sozialschutz und Rechte
Status und Regelung von Nichtregierungsorganisationen
Steuern, steuerliches Verfahrensrecht, materielles Recht, Steuerprüfungsverfahren und Transferpreise
Strafrecht und Strafverfahren
Urheberrecht – Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Vollstreckung und Sicherstellung