Schutz von Warenzeichen, Mustern, Lizenzen, Modellen
Recht zum Schutz von geistigem Eigentum – Warenzeichen (brand names), Muster, geschützte Ursprungsbezeichnung, Patente, Lizenzen, Rechte der ausschließlichen Nutzung
Mit dem Schutz von Mustern, Patenten, Warenzeichen, Lizenzen, Modellen sichern wir Ihnen die Sicherheit vor:dem Missbrauch, dem Fälschen, der Nachahmung Ihres Namens oder Ihrer Abbildung.Lassen Sie es nicht zu, dass Ihnen die Eigentümer anderer geschützten Warenzeichen widersprechen oder gar die Verwendung Ihres Warenzeichens verbieten.Mit dem Schutz des Warenzeichens schützen Sie:Ihr Ansehen, die Einzigartigkeit und das Corporate Image am Markt.Das geschützte Warenzeichen schafft das Vertrauen sowie teilt ihre langfristige Vision, den Mehrwert, die Vertrauenswürdigkeit und die Qualität.

Grundlegend können Sie Folgendes schützen:den Namen des Warenzeichens, das Erscheinungsbild des Warenzeichens, die Farben des Warenzeichens.Das Warenzeichen stellt Ihre Werte, Ihre Philosophie, Ihre Berufung, Ihre Vision dar.Der Mehrwert des Warenzeichens ist das Wesentliche ihres Erfolgs. Der Schutz des Warenzeichens dauert 10 Jahre ab dem Datum der Anmeldung; danach haben Sie die Möglichkeit einer erneuten Verlängerung der Gültigkeit des Schutzes.Der Anmelder des Warenzeichens hat 3 Monate Zeit für die Bezahlung der Anmeldung und etwaige Änderungen der Anmeldung des Warenzeichens.
Nach Ablauf von drei Monaten veröffentlicht das Amt für geistiges Eigentum das angemeldete Warenzeichen in seinem Merkblatt.Es folgt ein Zeitraum von 3 Monaten, in dem die Eigentümer von anderen ähnlichen Warenzeichen schriftliche Einwände gegen die Registrierung Ihres Warenzeichens schreiben können.Falls es zu schriftlichen Einwendungen kommt, ist das Warenzeichen nach dem 6-monatigen Anmeldeverfahren auf einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Anmeldung registriert.Im Nachhinein eingereichte Bestandteile einer Ergänzung der Anmeldung müssen die Unterschrift des Anmelders bzw. seines Vertretungsbefugten enthalten und mit der Ziffer der Anmeldung des Warenzeichens gekennzeichnet sein.
Für jede Variante des Zeichens (Namen, Abbildungen, Farbkombinationen) ist eine gesonderte Anmeldung einzureichen.Im Verfahren darf das Zeichen sich nicht wesentlich verändern.
Geschützte Ursprungsbezeichnung
Landwirtschaftliche Erzeugnisse bzw. Nahrungsmittel mit Ursprungsbezeichnung sind stark verbunden mit dem Gebiet, dessen Namen sie tragen.Sie müssen über eine Eigenschaft oder Charakteristik verfügen, die aus dem Ursprungsort hervorgeht.Es geht um inhärente natürliche und menschliche Faktoren beispielsweise Klima, Bodenqualität, lokale Kenntnisse und Erfahrungen.Der Hersteller des Erzeugnisses muss die vorgeschriebenen Herstellregeln berücksichtigen, er ist aber auch der strengen Kontrolle seitens der Zertifizierungsbehörde unterzogen.Er muss zwei Bedingungen erfüllen:– alle Verfahren des Anbaus, der Verarbeitung und der Vorbereitung für den Markt müssen innerhalb des bestimmten geographischen Gebietes, dessen Name das Produkt trägt, geschehen; – das Produkt muss über eine Eigenschaft verfügen, die ausschließlich oder in einem wesentlichen Teil das Ergebnis von natürlichen oder menschlichen Faktoren eines bestimmten geographischen Umfelds ist.
Siehe auch:
Arbeitsverhältnisse - Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Entschädigungen, Vergleiche und Versicherungsleistungen
Erbfolge, Erbschaften, Testamente
Familienrecht und familiäre Verhältnisse
Gerechte Entschädigung für Unglücksfälle und Unfälle
Handelsrecht
Insolvenzrecht – Konkurs und Zwangsvergleich
Mediation, Vergleich und Streitschlichtung
Öffentliche Aufträge und öffentlich-private Partnerschaft
Ordnungswidrigkeiten – Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechte der Ausländer, der Personenstände und der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
Sachenrecht – Immobilien- und Mobilienrecht
Schutz von Warenzeichen, Mustern, Lizenzen, Modellen
Sozialschutz und Rechte
Status und Regelung von Nichtregierungsorganisationen
Steuern, steuerliches Verfahrensrecht, materielles Recht, Steuerprüfungsverfahren und Transferpreise
Strafrecht und Strafverfahren
Urheberrecht – Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Vollstreckung und Sicherstellung