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Mediation, Vergleich und Streitschlichtung

Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren der gütlichen Streitbeilegung, wobei die im Streit liegenden Personen unter Mithilfe des Mediators versuchen, eine Streitbeilegung zu finden, die im bestmöglichen Maße die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und womit alle zufrieden sind.Die Erfahrungen zeigen, dass solche Lösungen nachhaltig sind und dass sich die abgeschlossenen Vereinbarungen meistens nicht ändern.Ein Mediator kann Jedem helfen, der jegliche Streitigkeit mit einer anderen Person hat und der bereit ist, diese Streitigkeit unter Mitwirkung mit dieser Person zu lösen.Dabei ist es wichtig, dass es den im Streit liegenden Personen in erster Linie um eine günstige Streitbeilegung geht und nicht darum, dass sie in der Streitigkeit gewinnen und die andere Person damit verletzen und herabwürdigen.Der Vorteil eines Mediationsverfahrens liegt darin, dass man an der gleichen Stelle (beim Mediator), gleichzeitig und in gegenseitiger Wechselbeziehung sämtliche bestehende strittige Fragen löst (z. B.:wo die Kinder nach der Scheidung leben werden, wer den Unterhalt und in welcher Höhe bezahlt, wie das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird, wer in der Familienwohnung und dergleichen bleibt).Die abgeschlossenen Vereinbarungen werden nach dem beendeten Verfahren in geeigneter rechtlicher Form niedergeschrieben, die deren Durchsetzbarkeit gewährleisten.

Mediacija, Poravnava in Arbitraža

Sonstige Experten werden in eine Mediation nur bei Bedarf (Rechtsanwälte, Gutachter, Sachverständige) und im Einvernehmen aller Beteiligten im Verfahren hinzugezogen.Jeder der Teilnehmer kann jederzeit selbst Hilfe eines angemessenen Experten aufsuchen, wenn dies für seinen besseren Informationsstand erforderlich ist.Sollte sich zeigen, dass vor der Einleitung eines Mediationsverfahrens eine vorhergehende Behandlung erforderlich ist (z.B. bei starker seelischer Betroffenheit – psychologische Beratung), dann verweist der Mediator die Parteien zu dem entsprechenden Fachmann, ansonsten aber werden sämtliche offene Fragen im Mediationsverfahren vereinbart.

Die Streitigkeit wird unmittelbar durch die Partner in der Streitigkeit gelöst.Es ist die Aufgabe des Mediators, günstige Bedingungen zu schaffen, unter denen die Partner in der Streitigkeit bereit sind, offen über ihre Sichtweisen bezüglich der Streitigkeit zu sprechen, ihre Interessen offenzulegen und diese auf ehrliche Art und Weise (unter Berücksichtigung aller Interessen) geltend zu machen.Der Mediator trägt dazu bei, dass jeder Mitwirkende in der Streitigkeit seine Lage und die Lage des Partners erkennt sowie aufgrund dieser Einsicht in den Sachverhalt zusammen mit dem Partner eine faire Streitbeilegung sucht.Der Mediator führt dabei das Verfahren und sorgt dafür, dass niemand im Verfahren geschädigt wird.

Vergleich

Der Vergleich ist ein Prozess zur Streitbeilegung, wo die Parteien durch gegenseitiges Entgegenkommen zu einer zufriedenstellenden Lösung des strittigen Verhältnisses kommen.Das Wesentliche darin ist, dass das Verhältnis zwischen den Parteien bzw. die Regelung der Rechte strittig ist.Der Vergleich kann in Form eines Notariatsakts abgeschlossen werden, in schriftlicher Form oder in der Form eines gerichtlichen Vergleichs.

Streitschlichtung

Die Streitschlichtung ist ein Prozess der gütlichen Lösung einer Streitigkeit außerhalb des Gerichtssaals mithilfe von Schiedsrichtern, die üblicherweise Fachleute in ihrem Bereich sind.Das Schiedsgerichtsrecht regelt die Verfahrensregeln und die Wahl des Rechts, das bei der eigentlichen Entscheidungsfindung Anwendung finden soll.Die Verfahrensregeln sind noch ein besonders wesentlicher Teil des Schiedsgerichtsrechts, denn die Streitschlichtung, außer der öffentlichen Prozessordnung, ist nicht an die gültige Gesetzgebung bezüglich der Führung von Hauptverhandlungen gebunden, was beispielsweise charakteristisch für ein Gerichtsverfahren ist.

Das Schiedsgerichtsverfahren kann flexibler sein, noch wichtiger aber ist, dass dieses von den Parteien selbst definiert und mit Inhalten ergänzt wird, bezüglich derer sie einvernehmlich sind und auf diese Weise selbst das Verfahren an die Eigenschaften des jeweiligen Problems anpassen.(Ad-hoc) Schiedsrichter sind üblicherweise Nichtjuristen; deshalb ist es üblicherweise sinnvoll (auch in der Praxis hat sich dies so erwiesen; bei den ständigen Schiedsgerichten sorgt hierfür sowieso ein Generalsekretär des ständigen Schiedsgerichts, neben einem allfälligen Mitglied, das über juristisch relevante Kenntnisse verfügt), mindestens einen Rechtsexperten für den jeweils relevanten Bereich zu bestellen, denn gerade dies erleichtert die Arbeit des Schiedsgerichts immens, insbesondere im Sinne von Prozessmängeln und der späteren Anfechtbarkeit des Schiedsgerichtsspruchs. 

Der Schiedsspruch ist üblicherweise mit der Gerichtsentscheidung gleichgestellt, das heißt, er ist rechtskräftig (Schiedsgerichtsverfahren bestimmen selten noch eine zweite Entscheidungsstufe, insbesondere wegen der Geschwindigkeit der Verfahren und der Verfahrensregeln, die bereits zwischen den Parteien vereinbart sind – handelt es sich dabei um das Vertrauen zwischen den Parteien ) und vollstreckbar (Ausnahmen gelten zwar für die sog. ausländischen Schiedssprüche).


Siehe auch:

Arbeitsverhältnisse - Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Entschädigungen, Vergleiche und Versicherungsleistungen
Erbfolge, Erbschaften, Testamente
Familienrecht und familiäre Verhältnisse
Gerechte Entschädigung für Unglücksfälle und Unfälle
Handelsrecht
Insolvenzrecht – Konkurs und Zwangsvergleich
Mediation, Vergleich und Streitschlichtung
Öffentliche Aufträge und öffentlich-private Partnerschaft
Ordnungswidrigkeiten – Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechte der Ausländer, der Personenstände und der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
Sachenrecht – Immobilien- und Mobilienrecht
Schutz von Warenzeichen, Mustern, Lizenzen, Modellen
Sozialschutz und Rechte
Status und Regelung von Nichtregierungsorganisationen
Steuern, steuerliches Verfahrensrecht, materielles Recht, Steuerprüfungsverfahren und Transferpreise
Strafrecht und Strafverfahren
Urheberrecht – Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Vollstreckung und Sicherstellung